



Bei der Stadt Offenbach entwickeln rund 1.400 Kolleg*innen die Zukunft einer Großstadt im Wandel. Bei uns erwarten Sie kurze Wege, zukunftsfähige Entscheidungen mit Herz und Mut für intelligente Lösungen. Werden auch Sie Teil des echt engagierten Teams, das pragmatisch bürokratisch das Zusammenleben in der Stadt gestaltet! Aus Offenheit für Offenbach – offenbar anders.
Unter dem Dach der Feuerwehr krempeln rund 250 Expert*innen für die Sicherheit der Offenbacher*innen täglich die Ärmel hoch: Sei es das Löschen eines brennenden Dachstuhls, die lebensrettende Hilfe bei medizinischen Notfällen oder die Abwehr anderer Gefahren wie Hochwasser – die Feuerwehr übernimmt vielseitige Aufgaben für die Stadtgesellschaft, bei denen ohne unseren Teamzusammenhalt nichts geht.
Sie haben Fragen? Fachliche Auskünfte erteilt Ihnen gerne Dr. Michael Eiblmaier unter michael.eiblmaier@offenbach.de und/oder Tel. 069/8065-3341.
Für Fragen zum organisatorischen Ablauf des Auswahlverfahrens können Sie das Personalmanagement der Feuerwehr unter 37.Personal@offenbach.de und/oder Tel. 069/8065-3342 kontaktieren.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung bis zum 30.03.2025 auf offenbach.de/jobs! Schon mal vorab zur Info: Wir planen die Vorstellungsgespräche im Zeitraum vom 22.04.2025 bis zum 24.04.2025.
Mehr über die Stadt Offenbach als Arbeitgeberin gibt’s hier zum Nachlesen. Für alle Infos rund um die Feuerwehr werden Sie hier fündig.
Die Feuerwehr der Stadt Offenbach hat sich zum Ziel gesetzt, den Frauenanteil zu erhöhen. Deshalb sind Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht. Kontaktieren Sie hierzu gerne auch unsere Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte Janina Boerckel unter janina.boerckel@offenbach.de.
Wir legen Wert auf soziale Kompetenz, insbesondere im interkulturellen Bereich. Über Bewerber*innen mit internationaler Geschichte würden wir uns sehr freuen.
Schwerbehinderte Menschen im Sinne des § 151 SGB IX werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Wir möchten Sie bereits jetzt darauf hinweisen, dass Sie uns vor Beginn der Tätigkeit entweder eine Impfdokumentation oder ein ärztliches Zeugnis darüber vorlegen müssen, dass bei Ihnen ein ausreichender Impfschutz oder eine Immunität gegen Masern besteht.