MainArbeit. Kommunales Jobcenter Offenbach
Teilzeit
MainArbeit. Kommunales Jobcenter Offenbach
Teilzeit
Eine große Vielfalt von Menschen mit unterschiedlicher Herkunft prägen das Leben in Offenbach. Die MainArbeit übernimmt als Kommunales Jobcenter der Stadt Offenbach die Aufgaben des Bürgergeldes. Alle Mitarbeitenden leisten einen wichtigen Beitrag zur Sicherung des sozialen Friedens innerhalb der Stadt. Wir sichern den Lebensunterhalt, vermitteln in Arbeit und beraten ganzheitlich. Rund 270 Kolleg*innen unterstützen so bereits in unterschiedlichen Bereichen bei der Erfüllung dieser wichtigen Aufgabe.
Der Familienservice bildet im Kommunalen Jobcenter MainArbeit eine zentrale Anlaufstelle für erziehende SGB II-Leistungsberechtigte sowie für die Berater*innen und Trägerorganisationen, die für die MainArbeit Aufträge ausführen und stellt somit ein wichtiges ergänzendes Beratungs- und Unterstützungsangebot zum Integrationsprozess aller erziehenden SGB II-Leistungsberechtigten dar. Der Familienservice vermittelt bzw. organisiert Kinderbetreuung in Randzeiten und beantwortet alle Fragen zu Fördermöglichkeiten über kommunale Leistungen nach § 16a SGB II. Eltern werden somit individuell und passgenau beraten und unterstützt.
Sie haben Fragen? Auskünfte erteilt Ihnen gerne Joachim Rumpf unter joachim.rumpf@offenbach.de und/oder Tel. 069/8065-8250.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung bis zum 10.05.2026 auf offenbach.de/jobs!
Für alle Infos rund um die MainArbeit werden Sie hier fündig.
Es handelt sich um eine unbefristete Teilzeitstelle im Umfang von derzeit 20 Stunden pro Woche. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die wöchentliche Arbeitszeit ab dem 01.01.2027 dauerhaft auf 30 Stunden zu erhöhen.
Ihre Bewerbung umfasst ein Anschreiben, in dem das Interesse an der ausgeschriebenen Tätigkeit dargestellt wird, einen (tabellarischen) Lebenslauf sowie Ihre Zeugnisse und sonstigen Nachweise.
Wir legen Wert auf soziale Kompetenz, insbesondere im interkulturellen Bereich. Über Bewerber*innen mit internationaler Geschichte würden wir uns sehr freuen.
Schwerbehinderte Menschen im Sinne des § 151 SGB IX werden bei gleicher fachlicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.